Was sagt der Pflegegrad aus?

Bevor finanzielle Hilfe fließt, wird zunächst die Pflegebedürftigkeit begutachtet. Dafür gelten ganz klare Vorgaben im Bezug auf den Pflegegrad.
Pflegebedürftige können sich finanzielle Hilfe für ihre Unterstützung holen. Die Höhe regeln die Pflegegrade.
Pflegebedürftige können sich finanzielle Hilfe für ihre Unterstützung holen. Die Höhe regeln die Pflegegrade.

Pflegebedürftige können finanzielle Hilfe bekommen, um ihre Pflege zu bezahlen. Die Höhe dieser Unterstützung richtet sich dabei nach dem Pflegegrad. Fünf Pflegegrade gibt es – sie stellen fest, wie selbstständig Pflegebedürftige ihren Alltag meistern können. Heißt im Umkehrschluss, die Antwort auf die Frage: Wie viel Unterstützung brauchen die Betroffenen? Bei der Begutachtung werden sechs Bereiche des Lebens betrachtet:

Die „Mobilität“: Hier geht es um die körperliche Beweglichkeit. Fragen wie: Kann die pflegebedürftige Person allein aus dem Bett aufstehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen und ist Treppensteigen möglich?

„Geistige und kommunikative Fähigkeiten“: Dabei wird begutachtet, ob sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren kann. Es geht unter anderen um die Fragen: Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?

Alte Frau mit junger Frau. In Artikel: Was sagt der Pflegegrad aus?
Quelle: pexels.com

„Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“: Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber nicht zuletzt auch für ihre Angehörigen belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.

„Selbstversorgung“: Hier ist der Alltag ganz besonders im Fokus. Zum Beispiel die Themen, sich selbstständig waschen und anziehen zu können, zu essen und zu trinken. Auch die Frage, ob der Gang zur Toilette selbstständig möglich ist, gehört dazu.

„Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen kann.

„Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“: Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen?

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