Wer nur noch eingeschränkt mobil ist, muss nicht umziehen, sondern kann sich den Umbau der Wohnung oder des Einfamilienhauses mit bis zu 8.000 Euro vom Freistaat Sachsen fördern lassen. Rollstuhlfahrern wird für Umbauten in ihren vier Wänden von der Sächsischen Aufbaubank – der öffentlichen Bank des Freistaats – mit bis zu 20.000 Euro Unterstützung geholfen. Gefördert werden übrigens auch abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus. Allerdings werden diese als Zuschuss ausgezahlten Unterstützungen nur gewährt, wenn die Wohnung nicht zu groß ist. Für eine Person gilt beispielsweise eine maximale Fläche von 60 Quadratmetern, für zwei Personen 80 Quadratmeter.
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