Warum Vollmachten für Pflegebedürftige?

Wer für den Pflegefall vorsorgen möchte, braucht mehr als „nur“ Versicherungen. Auch bestimmte Vollmachten sind hier dringend notwendig.
Was, wenn Pflegebedürftige eine OP brauchen und diese eigentlich gar nicht mehr wollen? Vollmachten sind dafür dringend notwendig. Foto: pixabay.com
Was, wenn Pflegebedürftige eine OP brauchen und diese eigentlich gar nicht mehr wollen? Vollmachten sind dafür dringend notwendig. Foto: pixabay.com

Dass eine Patientenverfügung längst für jeden zum Standard gehören sollte, ist ja mittlerweile keine überraschende Neuigkeit mehr. Denn was, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann, welche Maßnahmen Mediziner bei einem Notfall einleiten sollen? Mit einer Patientenverfügung ist das dann klar geregelt – und nimmt auch den Angehörigen eine schwere Entscheidungslast von den Schultern. Denn: Kliniken, Ärzte oder auch Institutionen sind an die in diesen Vollmachten geregelten Wünsche gebunden. Auch, was das zum Beispiel Organspenden betrifft.

Allerdings gibt es neben der Patientenverfügung noch zahlreiche weitere wichtige Verfügungen oder Vollmachten, die beispielsweise im plötzlich eintretenden Pflegefall greifen. Und das ist kein Thema, das nur Ältere angeht. Unfälle oder schwere Krankheiten können bekanntlich ebenfalls dazu führen, auf Pflege angewiesen zu sein. Damit in diesem Fall alles so geregelt wird, wie sich das jeder Einzelne vorstellt, sind entsprechende Vollmachten dringend erforderlich.

Zu Senioren spazieren im Park. Im Artikel: Warum Vollmachten für Pflegebedürftige?
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Drei Beispiele für Vollmachten:

Die Patientenverfügung legt nicht nur fest, welche medizinische Behandlung in bestimmten Notfällen durchgeführt werden soll und welche Maßnahmen zur Lebenserhaltung erlaubt sind, sondern auch im Pflegefall kann noch eine Patientenverfügung mit entsprechenden Vorgaben aufgesetzt werden. Zumindest solange die Betroffenen in der Lage sind, Entscheidungen selbstständig zu treffen. Darauf müssen Sie beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung achten.

Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine sogenannte Vertrauensperson, die stellvertretend handelt, sobald es den Betroffenen nicht mehr möglich ist. Diese Vertrauenspersonen können unter anderem entscheiden, welche pflegerischen Maßnahmen erlaubt sind oder ob die Betroffenen in einem Pflegeheim untergebracht werden sollen – und auch vermögensrechtliche Angelegenheiten dürfen geregelt werden. Ein wichtiger Grund Eine Vorsorgevollmacht vermeidet die Einsetzung einer gesetzlichen Betreuung.

Die Betreuungsverfügung regelt, wer als Betreuer eingesetzt werden soll, wenn die Betroffenen selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Gerichte müssen diesen festgelegten Wünschen nachkommen, wenn sie Betreuungspersonen bestimmen. Eine Betreuungsverfügung ist vor allem dann ratsam, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, die ja bereits eine sogenannte Vertrauensperson festlegt.

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