Wer Angehörige pflegt, braucht auch mal eine Auszeit. Dann allerdings steht die Frage im Raum, wer sich in dieser Zeit um die Pflege kümmert. Müssen die Betroffenen in eine Pflegeeinrichtung? Und wer übernimmt die Kosten? Auf beide Fragen gibt es eine einfache Antwort: Ersatzpflege. Heißt, die Pflegebedürftigen können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben – und beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst kann diese sogenannte Ersatzpflege übernehmen. Aber auch andere nahe Angehörige können einspringen. Auf den dadurch entstehenden Kosten bleiben übrigens weder die Betroffenen selbst, noch die eigentlich Pflegenden sitzen. Für maximal sechs Wochen pro Jahr zahlt die zuständige Pflegekasse – also die Krankenkasse – bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Pflegepersonen die Betroffenen mindestens seit einem halben Jahr in deren häuslicher Umgebung gepflegt haben. Zudem kommt die Finanzierung der Ersatzpflege auch erst ab Pflegrad 2 zum Tragen.
Für die Urlaubszeit wird dabei auch weiterhin Pflegegeld gezahlt. Zudem werden für die Pflegepersonen auch in diesen sechs Wochen die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse getragen. Damit bleibt also auch der Rentenanspruch für die Zeit des Urlaubs bestehen und der Arbeitslosenversicherungsschutz erhalten, macht der Gesetzgeber deutlich.
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