Pflegeversicherung zahlt seit Januar 2022 höhere Zuschüsse

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige jetzt stärker finanziell. Bei den Kosten fürs Pflegeheim, aber auch für die ambulante Pflege.
Seit Januar 2022 zahlt die Pflegeversicherung stärker für die Pflege. In Heimen, aber auch für die ambulante Pflege. Foto: pixabay.com

Immer mehr Bewohner von Pflegeheimen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Grund: Sie sind nicht in der Lage, die immer weiter steigenden Kosten für die Heimunterbringung mithilfe ihrer Rente oder ihrer Ersparnisse zu bezahlen. Nun hat der Gesetzgeber reagiert: Seit diesem Jahr zahlt die Pflegeversicherung Menschen, die stationär in Altenpflegeeinrichtungen betreut werden, einen Zuschuss zum Eigenanteil, der jährlich steigt. Allerdings ist dafür ein Pflegegrad notwendig. Dann übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr der Heimunterbringung fünf Prozent des Eigenanteils, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen folgenden Jahren sind es 70 Prozent. Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil, den Bewohner zahlen müssen, bei 2.179 Euro. In Sachsen sind es 1.869 Euro.

Pflegeversicherung setzt massiv auf ambulante Pflege

Auch in der ambulanten Pflege wurden die sogenannten Sachleistungsbeträge – also Kosten für Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste – erhöht; und zwar um fünf Prozent. Für den Pflegegrad 2 gibt es seit Januar 724 Euro (bisher 689 Euro), für den Pflegegrad 3 sind es 1.363 Euro (bisher 1.298 Euro), für den Pflegegrad 4 steigt der Betrag auf 1.693 Euro (bisher 1.612 Euro) und für den Pflegegrad 5 sind es jetzt 2.095 Euro (bisher 1.995 Euro). Näheres zu den Zahlen und den Anforderungen schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite.

Kurzzeitpflege wichtiges Thema für Pflegeversicherung

Auch die Pflege zu Hause wird von der Pflegeversicherung unterstützt, damit Pflegebedürftige solange wie möglich in ihrer angestammten Umgebung bleiben können. Foto: pixabay.com Im Artikel: Seit Januar 2022 höhere Zuschüsse durch die Pflegeversicherung
Auch die Pflege zu Hause wird von der Pflegeversicherung unterstützt, damit Pflegebedürftige solange wie möglich in ihrer angestammten Umgebung bleiben können. Foto: pixabay.com

Besser unterstützt werden auch Betreute in Kurzzeitpflege. Die Pflegeversicherung zahlt seit diesem Januar einen Leistungsbetrag von 1.774 Euro; das sind zehn Prozent mehr. Ohnehin ist das Ziel des Gesetzgebers, die Kurzzeitpflege weiter auszubauen.

Finanziert wird das Ganze auch aus Steuergeldern. Zudem stieg der Beitragszuschlag für Kinderlose an die Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte, auf jetzt 3,4 Prozent.

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